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Bildungsurlaub - die etwas andere Art, Urlaub zu machen

Immer schon mal Lust auf eine Fortbildung gehabt, aber so gar keine Lust, die private Urlaubszeit dafür herzugeben? Stoßen Sie an Ihre Grenzen, wenn Sie sich in Ihrem Beruf am Telefon plötzlich in einer anderen Sprache verständigen müssen? Und Sie haben den Wunsch, dies ändern zu wollen?

Dann ist die Zeit definitiv reif für Bildungsurlaub!

Der Bildungsurlaub ist in Deutschland nicht bundesweit, sondern auf Länderebene geregelt, sodass in den einzelnen Bundesländern Unterschiede festzustellen sind. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen ist der Bildungsurlaub beispielsweise gar nicht gesetzlich geregelt - was aber nicht heißen muss, dass ein Bildungsurlaub in diesen Ländern ganz und gar unmöglich ist! Hier können Sie sich über diese besondere Urlaubsart und die Regelungen in Ihrem Bundesland näher informieren. Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir in welchem Zeitraum zu? Wie lange vorher muss ich beim Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen? Wie lange darf bzw. muss die Bildungsveranstaltung andauern? Kann ich nicht in Anspruch genommene Tage auf das nächste Jahr übertragen?

Wenn man Bildungsurlaub in Anspruch nimmt, dann nicht selten aus dem Grund, weil man seine Sprachkenntnisse auffrischen, verbessern oder ganz gezielt in bestimmten Bereichen - wie z.B. dem Business-Vokabular - ausbauen möchte; ein Vorhaben, von dem nicht nur der Lernende, sondern auch der Arbeitgeber profitiert. Es ist ein Sprachkurs, der sich hier oftmals anbietet.

Mit dem Wunsch einen Sprachkurs als Bildungsurlaub geltend zu machen, ergeben sich auch gleich weitere Fragen, die wir Ihnen in diesem Bereich erläutern möchten. So empfiehlt es sich beispielsweise zu wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Sprachreise als Bildungsurlaub anerkannt wird oder wo man nähere Informationen einholen kann. Eine erste Hilfe stellen wir Ihnen hier auf Sprachreisen.org bereit, wo Sie Antworten auf Ihre Fragen finden.

In unserer heutigen Zeit hat man nie ausgelernt. „Lebenslanges Lernen“ heißt das Stichwort - und „Bildungsurlaub“ ist eine Möglichkeit, diesem gerecht zu werden. Und auch wenn dieser in vier Bundesländern nicht gesetzlich geregelt ist, ist das noch lange kein Grund aufzugeben: Probieren geht über Studieren! Gute Argumente werden wohl einen jeden Arbeitgeber davon überzeugen können, dass eine Fortbildung mehr als sinnvoll ist - und gute Argumente, die gibt es genügend!

Autor: AnnaW

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