Leider gibt es in 4 der 16 deutschen Bundesländer noch keine Gesetze, die einen Bildungsurlaub unterstützen. Sachsen gehört zu diesen 4, gemeinsam mit Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg. Dennoch heißt das nicht, dass es den Arbeitnehmern in Sachsen verweigert wird, an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen, es liegt lediglich in der Hand der Arbeitgeber, diese zu genehmigen.
Bildungsurlaub Sachsen – Alternativen
Wer in Sachsen Arbeitnehmer ist, darf auch ohne gesetzlich geregelten Bildungsurlaub Sachsen an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen, allerdings liegt es am Vorgesetzten, ob die Teilnahme als Bildungsurlaub genehmigt wird oder nicht. Wer einen verständnisvollen Arbeitgeber hat und die richtigen Argumente zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung hat, hat gute Chancen auf eine Genehmigung. Wenn diese berufliche oder politische Weiterbildung dem Unternehmen dann auch noch Nutzen bringt, sollte sich wenig Sorgen machen.
Bildungsurlaub Sachsen – Sprachreisen
Eine sehr nutzenbringende Veranstaltung ist zum Beispiel eine Sprachreise. In großen Unternehmen setzen die Arbeitgeber darauf, dass ihre Mitarbeiter sich im internationalen Arbeitsumfeld gut verständigen können. Das Beherrschen mindestens einer Fremdsprache ist dort fast Pflicht. Wer also seine Sprachkenntnisse verbessern will oder sein Business-Vokabular aufbauen möchte, kann die Teilnahme an einer Sprachreise gut begründen und dem Vorgesetzten präsentieren.