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04 Apr 13:49
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Ein Visum ist für die USA meistens unabdingbar und das gilt nicht nur für Leute, die dort arbeiten oder wohnen wollen, sondern auch für Sprachschüler. Während man sich in den meisten Ländern wie England, Spanien oder Frankreich lediglich für eine Sprachschule entscheiden und anmelden muss, ist es in den Vereinigten Staaten von Amerika etwas komplizierter. Man muss nämlich einige Bestimmungen erfüllen, damit man ein Visum bekommt. Nur in Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden.

Ausnahmen sind nicht die Regel

Dafür müssen Sprachschüler folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie stammen aus den Ländern des Visa Waiver Programms (VWP). Die dazugehörigen Länder sind unter http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/ zu finden.
  2. Darf man nicht länger als 90 Tage in den USA bleiben.
  3. Darf der Sprachkurs nicht mehr als 18 Stunden pro Woche betragen, denn sonst gilt man nicht mehr als Tourist.

Treffen alle Punkte zu, braucht der Sprachschüler nur noch die Genehmigung des Electronic System for Travel Authorization (ESTA). Die kann einfach online unter www.esta.de eingeholt werden, die Gebühren müssen jedoch mit Kreditkarte bezahlt werden. Allerdings gibt es nur wenige Sprachschulen, die Kurse mit weniger als 20 Wochenstunden anbieten. Somit führt dann kein Weg mehr am Visum für einen Sprachkurs USA vorbei.

Studentenvisum für Sprachschüler

Das F1-Visum kann bei der amerikanischen Botschaft oder Konsulat in Berlin, Frankfurt oder München beantragt werden. Zuvor muss jedoch noch das Antragsformular auf ein Nichteinwanderungsvisum (DS-160) online ausgefüllt werden und zwar auf Englisch. Danach ist eine Antragsgebühr zu zahlen und sobald das geschehen ist wird ein Interviewtermin bei der Botschaft oder bei dem Konsulat vereinbart. Bis dahin können aber einige Wochen verstreichen, deshalb sollte vor dem Beginn des Sprachkurses ausreichend Zeit eingeplant werden.

Voraussetzungen für ein Studentenvisum

Der ausgefüllte Antrag und ein erfolgreiches Interview sind Grundvoraussetzungen. Was nötig ist um das Interview zu bestehen, ist allerdings unklar. Gewiss ist aber, dass man neben den Qualifikationen für das Programm, einem festen Wohnsitz sowie andere verbindliche Verpflichtungen außerhalb der USA haben muss, einen Beleg, dass die Unterhaltskosten während des Aufenthalts gesichert sind und die Absicht, dass Land wieder verlassen zu wollen. Außerdem muss der Paragraph 212 b(e) erfüllt werden, also einen zweijährigen Aufenthalt im Ausland. Zusätzlich muss eine Quittung für die Visa-Bearbeitungsgebühr und die SEVIS-Sicherheitsgebühr vorgelegt werden. Auch das I-20 Dokument von der Sprachschule, eine Terminbestätigung und das originale biometrische Passfoto, das verwendet wurde, dürfen nicht fehlen bei dem Interview. Und dann brauch man nur etwas Glück und kann die Reise in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten starten.

Da sich die Visabedingungen und Gebühren stets verändern, kann trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen übernommen werden. Deshalb sollte vor Reiseantritt noch einmal ein Blick auf die zuständigen Webseiten http://german.germany.usembassy.gov/index.html und http://travel.state.gov/content/travel/english.html und http://ustraveldocs.com/de/ geworfen werden. Aber auch die Veranstalter von Sprachreisen helfen einem bei dem Beantragen des Visums.

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